Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten KI-, Software- oder Technikaufgabe. Ein Angebot nennt Ergebnisse, Prüfrahmen, Mitwirkung, Vergütung und mögliche Fremdkosten. Vor einer detaillierten Analyse wird der kostenpflichtige Umfang ausdrücklich abgestimmt.
Preisorientierung mit offenliegenden Annahmen
Die folgenden Beträge sind Kalkulationsbeispiele, keine Preisliste und keine bereits freigegebenen SEVAREL-Honorare. Angenommen werden 120 Euro je Beratungsstunde und der jeweils beschriebene Umfang. Ihr tatsächliches Angebot wird anhand der Aufgabe und des erforderlichen Aufwands erstellt.
| Beispielauftrag | Angenommener Aufwand | Rechnung | Beispielbetrag |
|---|---|---|---|
| KI-Standortbestimmung | 12 Stunden | 12 × 120 Euro | 1.440 Euro |
| Softwareentscheidung | 18 Stunden | 18 × 120 Euro | 2.160 Euro |
| KI-Pilot vorbereiten | 24 Stunden | 24 × 120 Euro | 2.880 Euro |
Was in der Rechnung steckt
Der Aufwand umfasst nicht nur die Gesprächszeit. Vorbereitung, Auswertung, Dokumentation, Ergebnisbesprechung und eine begrenzte Korrekturrunde müssen ebenfalls berücksichtigt werden. In den Beispielstunden sind diese Tätigkeiten bereits enthalten; sie werden nicht nochmals addiert.
| Tätigkeit | KI-Standort | Softwareentscheidung | KI-Pilotvorbereitung |
|---|---|---|---|
| Auftragsklärung und Grundlagen | 3 h | 4 h | 4 h |
| Fachliche Ausarbeitung und Vergleich | 5 h | 9 h | 14 h |
| Dokumentation, Besprechung, Korrektur | 4 h | 5 h | 6 h |
| Gesamt | 12 h | 18 h | 24 h |
Welche Faktoren den Umfang verändern
Mehrere Standorte, unvollständige Anforderungen oder schwer zugängliche Systeminformationen erhöhen den Klärungsaufwand. Anbieter-Demos hängen zusätzlich von der Verfügbarkeit der Anbieter ab. Wir machen solche Abhängigkeiten im Angebot sichtbar, statt sie mit einem pauschalen Festpreisversprechen zu verdecken.
- Zahl der untersuchten Abläufe, Werkzeuge und Beteiligten.
- Qualität und Freigabe der verfügbaren Unterlagen.
- Tiefe des Vergleichs und der benötigten technischen Prüfung.
- Zusätzliche Fachrollen sowie vereinbarte Reise- und Fremdkosten.
Vor der Beauftragung erhalten Sie ein konkretes Angebot
Das Angebot nennt Leistung, Ergebnisse, Zeitrahmen, Honorar und notwendige Mitwirkung. Lizenzkosten, Reiseaufwand und externe Leistungen werden nur nach Vereinbarung berücksichtigt. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung). Die genannten Beträge bleiben unverbindliche Kalkulationsbeispiele; maßgeblich ist Ihr konkretes Angebot.
